Mündliche oder telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtig werden. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald die Aufnahmebestätigung (Vertrag) von den Eltern und Kinderkrippe Erste Schrittli unterzeichnet ist und das Depot bezahlt ist.
Mit Unterzeichnung der Aufnahmebestätigung verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Krippengebühr, sowie zur Einhaltung aller übrigen Vertragsbestimmungen.
Die Eltern gewährleisten einen kontinuierlichen Krippenbesuch ihres Kindes.